Hinweis Abfallbewirtschaftungsplan
F07001645• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 (1) Nr. 6 BBergG i.V.m. § 22a ABBergV; Anhang 6 Nr. 1.4 ABBergV
Formularangaben
Sie haben bei der Errichtung einer Abfallentsorgungseinrichtung den Abfallbewirtschaftungsplan zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. Sie haben Anpassungen des Abfallbewirtschaftungsplanes der zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls bereits ein Abfallbewirtschaftungsplan vorliegt, können Sie ihn nachfolgend beschreiben oder als Anlage beifügen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Korrektur Inhalt