Nachweis der Veröffentlichung
F07001594• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 126 (1) BBergG
Formularangaben
Eingabe: Weisen Sie nach, dass Sie eine allgemeine Beschreibung des geplanten Untergrundspeichers durch Veröffentlichung bekannt gemacht haben. Diese Veröffentlichung muss in mindestens zwei der im Bereich des Standortes des Untergrundspeichers allgemein verbreiteten Tageszeitungen vor mindestens einem Monat erfolgt sein.
Diesen Nachweis haben Sie auch zu erbringen, wenn sich die Ausdehnung des Untergrundspeichers im Untergrund wesentlich ändert.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden