Explosionsgefährliche Stoffe
F07000253• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 50 (1), 51 (2) BBergG
Formularangaben
Eingabe: Führen Sie Arbeiten mit explosionsgefährlichen oder zum Sprengen bestimmten explosionsfähigen Stoffen durch?
Ausgabe: Durchführung von Arbeiten mit explosionsgefährlichen oder zum Sprengen bestimmten explosionsfähigen Stoffen
Ausgabe: Durchführung von Arbeiten mit explosionsgefährlichen oder zum Sprengen bestimmten explosionsfähigen Stoffen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden