MP-AnforderungserfuellungMDR
F06006244• Version 0.3•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Es wird bestätigt, dass für Produkte, die nach der Übergangsbestimmung des Artikel 120 Absatz 3 MDR in Verkehr gebracht werden und welche noch der Richtlinie 93/42/EWG oder 90/385/EWG entsprechen, die in Artikel 120 Abs. 3 MDR aufgeführten Anforderungen der MDR erfüllt werden.
Handlungsgrundlage
- § Artikel 120 Absatz 3 MDR
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Version für Review und QS