Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

KGSG_AOG_Hinweis zur Veröffentlichung

F06003441 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 25 KGSG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis: Nach Erteilung der Genehmigung wird die ausstellende Behörde gemäß § 25 Absatz 4 Kulturgutschutzgesetz die antragstellende Einrichtung als Inhaberin der Genehmigung im Internetportal nach § 4 des Kulturgutschutzgesetzes (www.kulturgutschutz-deutschland.de) veröffentlichen.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Hinweis: Nach Erteilung der Genehmigung wird die ausstellende Behörde gemäß § 25 Absatz 4 Kulturgutschutzgesetz die antragstellende Einrichtung als Inhaberin der Genehmigung im Internetportal nach § 4 des Kulturgutschutzgesetzes (www.kulturgutschutz-deutschland.de) veröffentlichen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


[READ-ONLY]

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden