KGSG_AOG_Hinweis_Berechtigte Person
F06003437• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 25 KGSG
Formularangaben
Geben Sie bis zu drei Personen an, die berechtigt sind im Namen der Einrichtung Leihverträge mit Dritten abzuschließen (z.B. Direktor/in):
Geben Sie bis zu drei Personen an, die berechtigt sind im Namen der Einrichtung Leihverträge mit Dritten abzuschließen (z.B. Direktor/in):
Technische Beschreibung
[READ-ONLY]
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden