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KGSG_AOG_Hinweis zur Unverbindlichkeit des Datums

F06003435 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 25 KGSG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Das gewählte Datum ist für die Behörde nicht verbindlich. Die Entscheidung über den Ausfuhrantrag kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Ausfuhrgenehmigung ist frühestens ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Das gewählte Datum ist für die Behörde nicht verbindlich. Die Entscheidung über den Ausfuhrantrag kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Ausfuhrgenehmigung ist frühestens ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


[READ-ONLY]

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden