KGSG_AOG_Hinweis zur Unverbindlichkeit des Datums
F06003435• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 25 KGSG
Formularangaben
Das gewählte Datum ist für die Behörde nicht verbindlich. Die Entscheidung über den Ausfuhrantrag kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Ausfuhrgenehmigung ist frühestens ab dem Ausstellungsdatum gültig.
Das gewählte Datum ist für die Behörde nicht verbindlich. Die Entscheidung über den Ausfuhrantrag kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Ausfuhrgenehmigung ist frühestens ab dem Ausstellungsdatum gültig.
Technische Beschreibung
[READ-ONLY]
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden