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KGSG_AOG_Bestätigung_Ausfuhr_Drittstaaten

F06003430 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 25 KGSG

Gültig ab

02.11.2021

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ich stelle einen Antrag für die Ausfuhr in Drittstaaten.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden