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Diebstahlanzeige

F06002686 Version 0.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Nachweis der Diebstahlanzeige.

Handlungsgrundlage


  • § 4 Abs. 4 Punkt 2 FPersV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Im Diebstahlfall ist eine Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen.

Hilfetext

Eingabe: Fügen Sie die Diebstahlanzeige, eine Kopie ist ausreichend, hinzu.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Freigabeversion BRed