SC - FK_D
F06000096• Version 0.3•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Fahrerlaubnisklasse D
Handlungsgrundlage
- § 6 (1) Einteilung der Fahrerlaubnisklassen FeV
Formularangaben
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A), gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Freigabeversion BRed