SC - FK_D1
F06000095• Version 0.4•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Fahrerlaubnisklasse D1
Handlungsgrundlage
- § 6 (1) Einteilung der Fahrerlaubnisklassen FeV
Formularangaben
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und Länge nicht mehr als 8 m
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Freigabeversion BRed