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Personengesellschaft weitere Informationen

F05016784 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 21 Abs. 5 GenTG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Infotext

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. OHG, KG, GbR) ist eine Erlaubnis für jede/n geschäftsführende/n Gesellschafter:in erforderlich. Das gilt auch hinsichtlich der Kommanditist:innen, sofern sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Die Personengesellschaften als solche können im Gegensatz zur juristischen Person keine Erlaubnis erhalten.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden