Personengesellschaft weitere Informationen
F05016784• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 21 Abs. 5 GenTG
Formularangaben
Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. OHG, KG, GbR) ist eine Erlaubnis für jede/n geschäftsführende/n Gesellschafter:in erforderlich. Das gilt auch hinsichtlich der Kommanditist:innen, sofern sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Die Personengesellschaften als solche können im Gegensatz zur juristischen Person keine Erlaubnis erhalten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden