Hinweis Verbringung GVO
F05016600• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 21 Abs. 1b GenTG
Formularangaben
Bei GVO der Risikogruppe 2 oder höher ist zu prüfen, ob vorher ein Genehmigungs-, Anzeige- oder Mitteilungsverfahren gemäß § 9 GenTG für eine weitere gentechnische Arbeit für die annehmende Anlage durchzuführen ist.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden