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Angaben zu möglichen Interessenkonflikten (Information)

F05016534 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 1 Versicherungsvermittlungsverordnung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zu möglichen Interessenkonflikten

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Unter engen Verbindungen im Sinne von § 7 Nr. 7 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) versteht man eine Situation, in der mindestens zwei natürliche oder juristische Personen durch Kontrolle oder Beteiligung verbunden sind oder eine Situation, in der mindestens zwei natürliche oder juristische Personen mit derselben Person durch ein Kontrollverhältnis dauerhaft verbunden sind.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Fachlicher Ersteller geändert