Angaben zu Beteiligungen
F05016531• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Angaben zu Beteiligungen von über 10% am Kapital der antragstellenden Person
Handlungsgrundlage
- § 1 Versicherungsvermittler Verordnung
Formularangaben
Besitzen natürliche oder juristische Personen eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital von Ihnen als Antragsteller/in?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachlicher Ersteller geändert