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Bestätigung Insolvenzfreiheit (Gesellschaft)

F05016494 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 34 c, d, f, h, i Gewerbeordnung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bestätigung des Insolvenzgerichts über Insolvenzfreiheit der Gesellschaft

Hilfetext

Eingabe: Die Auskünfte sind bei dem/den Insolvenzgericht/en (Amtsgericht/en), einzuholen, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person (Gesellschaft) in den letzten fünf Jahren ihre Hauptniederlassung hatte.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Fachlicher Ersteller geändert