Prüfungsbericht aktuelles Kalenderjahr
F05016366• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Der Prüfungsbericht hat folgende Informationen zu enthalten; zum Prüfer (Geeignetheit, Befangenheit), zu Art und Umfang der durchgeführten Geschäfte (Beachtung von § 34f Abs.1 GewO), zu den organisatorischen Vorkehrungen (Beachtung der Verbote, Anzeige-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach §§ 20 bis 23 FinVermV), zur Einhaltung der Verhaltenspflichten (§§ 12 bis 18 FinVermV - Aushändigung der Erstinformation, Ausweisung der Kosten et cetera), zu den im Betrieb Beschäftigten (organisatorische Vorkehrungen für die Einhaltung der Pflichten nach §§ 12 bis 18 FinVermV durch den/die Beschäftigten) und einen Prüfvermerk (Angabe, ob und ggf. welche Verstöße festgestellt wurden).
Handlungsgrundlage
- § 34 f, h, Gewerbeordnung
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachlicher Ersteller geändert