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Personenzuverlässigkeit

F05016317 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §§ 34 c, d, f, i Gewerbeordnung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Die antragstellende Person versichert, dass die sachkundige Person zuverlässig, bei ihr beschäftigt ist und sie nach außen vertreten darf. Ferner versichert die antragstellende Person, dass der sachkundigen, natürlichen Person die Aufsicht über eine angemessene Zahl von bei ihr beschäftigten Personen übertragen wurde, die selbst unmittelbar die erlaubnispflichtige Tätigkeit wahrnehmen.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Fachlicher Ersteller geändert