Zuständige Behörde
F05016277• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die gemäß Verwaltungsakt zuständige Behörde.
Handlungsgrundlage
- § 34 c, d, f, h, i Gewerbeordnung; XGewerbeanzeige Version 2.2
Formularangaben
Technische Beschreibung
type xoev-lc:String.Latin; Es ist der Name der Behörde zu übermitteln. Er dient auch dazu, eine ggfs. erforderliche manuelle Klärung zu beschleunigen, indem bspw. der Autor einer Nachricht im Klartext übermittelt, an welche Behörde er die Nachricht schicken wollte
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachlicher Ersteller geändert