Auswahl: Betriebsleitung/Zweigstellenleitung
F05016273• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34 c, d, f, h, i Gewerbeordnung
Formularangaben
Stellen Sie eine:n Betriebsleiter:in ein oder wird eine Zweigstelle Ihres Betriebes von einer beauftragten Person geleitet?
Eingabe: Die IHK ist als Erlaubnisbehörde verpflichtet, zu prüfen, ob eine mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Sofern ein:e Betriebs- oder Zweigniederlassungsleiter:in mit der Übermittlung der Daten an die Erlaubnisbehörde nicht einverstanden ist, kann diese Person nicht als Betriebs- oder Zweigniederlassungsleiter:in tätig sein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachlicher Ersteller geändert