Antrag zur Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse im Rahmen der Geldwäscheaufsicht
F05016019• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 5 Absatz 4 GwG
Formularangaben
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse nicht von der Verpflichtung zur Erstellung einer Risikoanalyse befreit. Die Befreiung kann nur für die Dokumentation erfolgen. Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Sie weiterhin kontinuierlich ermitteln und bewerten und ihnen durch geeignete interne Sicherungsmaßnahmen vorbeugen. Lediglich von der regelmäßigen Dokumentationspflicht können Sie befreit werden.
Hinweis: Für den Glücksspielsektor gibt es eigenständige Formulare. Diese finden Sie in der Leistungsauswahl.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden