Geldwäschebeauftragte Person polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O) beantragt
F05015916• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §6 Abs. 7 Satz 1 GWG; §4 Abs. 2 GWG; §6 Abs. 2 GWG
Formularangaben
Wurde für die Geldwäschebeauftragte Person ein Bundeszentralregisterauszug, d. h. ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O) bei der Behörde beantragt?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden