Informationen zur Erreichbarkeit Unternehmen Hinweistext (Geldwäschebeauftragter Befreiung)
F05015906• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 7 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG)
Formularangaben
Bitte geben Sie für mögliche Rückfragen der zuständigen Stelle Informationen zur Erreichbarkeit und sonstige Adress- und Kontaktdaten Ihres Unternehmens an.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden