Organisationsanweisung Abfrage
F05015681• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 7 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG)
Formularangaben
Eingabe: Bitte fügen Sie die Organisationsanweisung bei.
Ausgabe: Organisationsanweisung
Ausgabe: Organisationsanweisung
Technische Beschreibung
001: Liegt noch nicht vor; 002: Ist beigefügt
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden