Sonstiges
F05015673• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 7 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG)
Formularangaben
Eingabe: Hier haben Sie die Möglichkeit, sonstige Angaben zur gewünschten Befreiung von der Pflicht, eine geldwäschebeauftragte Person zu bestellen, zu machen:
Ausgabe: Weitere Angaben
Ausgabe: Weitere Angaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden