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Rechtsform Mutterunternehmen (Geldwäscheprävention)

F05015591 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 6 Abs. 7 Satz 1 Geldwäschegesetz (GWG); § 4 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG); § 6 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: In welcher Rechtsform wird das Mutterunternehmen betrieben?
Ausgabe: Rechtsform

Hilfetext

Eingabe: Rechtsform auswählen

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


verwendete Codeliste: Rechtsformen XUnternehmen (Geldwäsche) 2023-11-01

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden