Hinweis Personengesellschaft
F05015571• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- xUnternehmen
Formularangaben
Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. OHG, KG, GbR) ist eine Erlaubnis für jede:n geschäftsführende:n Gesellschafter:in erforderlich; das gilt auch hinsichtlich der Kommanditisten, sofern sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Die Gesellschaft als solche kann im Gegensatz zur juristischen Person keine Erlaubnis erhalten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden