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Erlaubnis zum Betrieb Hinweistext

F05015563 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 6 Abs. 7 Satz 1 Geldwäschegesetz (GWG); § 4 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG); § 6 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Hinweis:
Ausgabe: Hinweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Hinweis: Es muss eine Erlaubnis zum Betrieb beantragt werden. Ohne Erlaubnis handelt es sich um eine illegale Tätigkeit.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden