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Anzeige Sicherungsmaßnahmen im Glücksspielsektor Hinweisfeld

F05015549 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 6 Abs. 7 Satz 1 Geldwäschegesetz (GWG); § 4 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG); § 6 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige über die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen im Glücksspielsektor

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Wenn Sie die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen internen Sicherungsmaßnahmen nicht selbst durchführen möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Dritten übertragen. Dies müssen Sie der Behörde vorab anzeigen. Die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen ist gemäß § 6 Abs. 7 GwG [https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__6.html] anzeigepflichtig. In der Anzeige ist darzulegen, dass keine Untersagungsgründe vorliegen. Die Anzeigepflicht liegt bei dem Unternehmen, das Pflichten auslagern möchte. Auch eine Auslagerung innerhalb einer Gruppe, z. B. auf das Mutterunternehmen, muss angezeigt werden. Die Verantwortung für die Erfüllung der Sicherungsmaßnahmen oder auch der Verdachtsmeldepflicht bleibt auch im Fall der Auslagerung bei der verpflichteten Person. Eine Auslagerung liegt nur dann vor, wenn die Maßnahmen von einer dritten Person durch-/ausgeführt werden. Eine externe Beratung, die Ihr Unternehmen bei der Durchführung der Maßnahmen nur unterstützt, ist nicht anzeigepflichtig. Die Darlegungspflicht, dass keine Untersagungsgründe vorliegen, besteht eigenständig, vollständig und in schriftlicher Form. Das bedeutet, dass die alleinige Vorlage des Auslagerungsvertrages der Darlegungspflicht i. d. R. nicht gerecht wird. Es kann aber in der Darlegung u. a. auf entsprechende Vertragspassagen hingewiesen werden. Das unten stehende Formular ist entsprechend aufgebaut. Es ist zur Darlegung hilfreich, z. B. auch vorhandene Referenzen, Lehrgangsbescheinigungen und Lebensläufe (Geldwäschebeauftragte:r), Prüfberichte oder vergleichbare Dokumente beizulegen, die die Eignung des gewählten dienstleistenden Unternehmens untermauern. Diese sowie den Auslagerungsvertrag können Sie im Reiter „Nachweise“ hochladen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden