Anzeige Sicherungsmaßnahmen im Glücksspielsektor Hinweisfeld
F05015549• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 6 Abs. 7 Satz 1 Geldwäschegesetz (GWG); § 4 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG); § 6 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG)
Formularangaben
Wenn Sie die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen internen
Sicherungsmaßnahmen nicht selbst durchführen möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Dritten übertragen. Dies müssen Sie der Behörde vorab anzeigen.
Die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen ist gemäß § 6 Abs. 7 GwG [https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__6.html] anzeigepflichtig. In der Anzeige ist darzulegen, dass keine Untersagungsgründe vorliegen. Die Anzeigepflicht liegt bei dem Unternehmen, das Pflichten auslagern möchte. Auch eine Auslagerung innerhalb einer Gruppe, z. B. auf das Mutterunternehmen, muss angezeigt werden. Die Verantwortung für die Erfüllung der Sicherungsmaßnahmen oder auch der Verdachtsmeldepflicht bleibt auch im Fall der Auslagerung bei der verpflichteten Person. Eine Auslagerung liegt nur dann vor, wenn die Maßnahmen von einer dritten Person durch-/ausgeführt werden. Eine externe Beratung, die Ihr Unternehmen bei der Durchführung der Maßnahmen nur unterstützt, ist nicht anzeigepflichtig.
Die Darlegungspflicht, dass keine Untersagungsgründe vorliegen, besteht eigenständig, vollständig und in schriftlicher Form. Das bedeutet, dass die alleinige Vorlage des Auslagerungsvertrages der Darlegungspflicht i. d. R. nicht gerecht wird. Es kann aber in der Darlegung u. a. auf entsprechende Vertragspassagen hingewiesen werden. Das unten stehende Formular ist entsprechend aufgebaut. Es ist zur Darlegung hilfreich, z. B. auch vorhandene Referenzen, Lehrgangsbescheinigungen und Lebensläufe (Geldwäschebeauftragte:r), Prüfberichte oder vergleichbare Dokumente beizulegen, die die Eignung des gewählten dienstleistenden Unternehmens untermauern. Diese sowie den Auslagerungsvertrag können Sie im Reiter „Nachweise“ hochladen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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