Gewährleistung einer angemessenen Frischluftzufuhr
F05015506• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 18 VO (EG) Nr. 1/2005
Formularangaben
Eingabe: Ist für alle zu transportierenden Tierarten eine angemessene und ausreichende Frischluftzufuhr (kein Eintritt von Schadgasen) gewährleistet?
Ausgabe: Für alle zu transportierenden Tierarten ist (k)eine angemessene ausreichende Frischluftzufuhr (kein Eintritt von Schadgasen) gewährleistet.
Ausgabe: Für alle zu transportierenden Tierarten ist (k)eine angemessene ausreichende Frischluftzufuhr (kein Eintritt von Schadgasen) gewährleistet.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden