Anzahl an Wildursprungsscheinen und Wildmarken
F05015361• Version 0.1•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Wildursprungsscheine sind vorgefertigte Formulare, die vom fachkundigen Jäger nach dem Ansprechen und Erlegen, sowie nach erfolgter Untersuchung der Organe und des Wildkörpers ausgefüllt werden. Es werden Datum, Zeitpunkt und Ort des Erlegens sowie die Nummer der am Tierkörper befestigten Wildmarke erfasst. Um die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln sicherstellen zu können, muss jeder Tierkörper zudem an Bauch oder Brustkorb mit einer amtlichen Wildmarke gekennzeichnet werden. Es handelt sich dabei um Marken, die ohne Werkzeug geschlossen werden und dann nur noch gewaltsam geöffnet werden können. Diese sind mit einer individuellen Nummer versehen, welche dann auf den Wildursprungsschein einzutragen ist. Wildursprungsscheine und Wildmarken werden zusammen idR. in Sets ausgehändigt.
Handlungsgrundlage
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie bitte an, wie viele Sets an Wildursprungsscheinen und Wildmarken Sie bestellen möchten. Die Sets beinhalten je 10 Stück.
Ausgabe: Geben Sie bitte an, wie viele Wildursprungsscheinen und WildmarkenSie bestellen möchten.
Ausgabe: Geben Sie bitte an, wie viele Wildursprungsscheinen und WildmarkenSie bestellen möchten.
Technische Beschreibung
Wildursprungsscheine sind vorgefertigte Formulare, die vom fachkundigen Jäger nach dem Ansprechen und Erlegen, sowie nach erfolgter Untersuchung der Organe und des Wildkörpers ausgefüllt werden. Es werden Datum, Zeitpunkt und Ort des Erlegens sowie die Nummer der am Tierkörper befestigten Wildmarke erfasst. Um die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln sicherstellen zu können, muss jeder Tierkörper zudem an Bauch oder Brustkorb mit einer amtlichen Wildmarke gekennzeichnet werden. Es handelt sich dabei um Marken, die ohne Werkzeug geschlossen werden und dann nur noch gewaltsam geöffnet werden können. Diese sind mit einer individuellen Nummer versehen, welche dann auf den Wildursprungsschein einzutragen ist. Wildursprungsscheine und Wildmarken werden zusammen idR. in Sets ausgehändigt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Einarbeitung der Änderungen aus EfA-Projekt