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Anzahl an Wildursprungsscheinen und Wildmarken

F05015361 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Wildursprungsscheine sind vorgefertigte Formulare, die vom fachkundigen Jäger nach dem Ansprechen und Erlegen, sowie nach erfolgter Untersuchung der Organe und des Wildkörpers ausgefüllt werden. Es werden Datum, Zeitpunkt und Ort des Erlegens sowie die Nummer der am Tierkörper befestigten Wildmarke erfasst. Um die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln sicherstellen zu können, muss jeder Tierkörper zudem an Bauch oder Brustkorb mit einer amtlichen Wildmarke gekennzeichnet werden. Es handelt sich dabei um Marken, die ohne Werkzeug geschlossen werden und dann nur noch gewaltsam geöffnet werden können. Diese sind mit einer individuellen Nummer versehen, welche dann auf den Wildursprungsschein einzutragen ist. Wildursprungsscheine und Wildmarken werden zusammen idR. in Sets ausgehändigt.

Handlungsgrundlage


  • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzahl Sets (je 10 Stk.) Wildursprungsscheinen und Wildmarken

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie bitte an, wie viele Sets an Wildursprungsscheinen und Wildmarken Sie bestellen möchten. Die Sets beinhalten je 10 Stück.
Ausgabe: Geben Sie bitte an, wie viele Wildursprungsscheinen und WildmarkenSie bestellen möchten.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_int

Präzisierung

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Technische Beschreibung


Wildursprungsscheine sind vorgefertigte Formulare, die vom fachkundigen Jäger nach dem Ansprechen und Erlegen, sowie nach erfolgter Untersuchung der Organe und des Wildkörpers ausgefüllt werden. Es werden Datum, Zeitpunkt und Ort des Erlegens sowie die Nummer der am Tierkörper befestigten Wildmarke erfasst. Um die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln sicherstellen zu können, muss jeder Tierkörper zudem an Bauch oder Brustkorb mit einer amtlichen Wildmarke gekennzeichnet werden. Es handelt sich dabei um Marken, die ohne Werkzeug geschlossen werden und dann nur noch gewaltsam geöffnet werden können. Diese sind mit einer individuellen Nummer versehen, welche dann auf den Wildursprungsschein einzutragen ist. Wildursprungsscheine und Wildmarken werden zusammen idR. in Sets ausgehändigt.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Einarbeitung der Änderungen aus EfA-Projekt