Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Hausequiden

F05015337 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Art. 17 Abs. 2 VO (EG) 1/2005 §4 Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hausequiden

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


001=Halferführige, registrierte Equiden für Sport/ Zucht/Turnier/kulturelle Veranstaltung (Fohlen) 002=Halferführige, registrierte Equiden für Sport/ Zucht/Turnier/kulturelle Veranstaltung (Adulte) 003=Halfterführige, nicht-registrierte Equiden zur Schlachtung (Fohlen bis 4 Monate) 004=Halfterführige, nicht-registrierte Equiden zur Schlachtung (Fohlen ab 4 Monate) 005=Halfterführige, nicht-registrierte Equiden zur Schlachtung (Adulte) 006=Nicht-halfterführige Equiden (Fohlen/Adulte)

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden