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Ausstellende untere Jagdbehörde

F05015320 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Um eine Trichinenprobe zu entnehmen oder Wildursprungsscheine und Wildmarken zu bestellen ist eine Kopie des Jagdscheines von der Antragstellerin oder dem Antragsteller notwendig.

Handlungsgrundlage


  • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ausstellende Behörde des Jagdscheins

Hilfetext

Geben Sie an, welche Behörde den Jagdschein ausgestellt hat.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Um eine Trichinenprobe zu entnehmen oder Wildursprungsscheine und Wildmarken zu bestellen ist eine Kopie des Jagdscheines von der Antragstellerin oder dem Antragsteller notwendig.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Einarbeitung der Änderungen aus EfA-Projekt