Ausstellende untere Jagdbehörde
F05015320• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Um eine Trichinenprobe zu entnehmen oder Wildursprungsscheine und Wildmarken zu bestellen ist eine Kopie des Jagdscheines von der Antragstellerin oder dem Antragsteller notwendig.
Handlungsgrundlage
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission
Formularangaben
Technische Beschreibung
Um eine Trichinenprobe zu entnehmen oder Wildursprungsscheine und Wildmarken zu bestellen ist eine Kopie des Jagdscheines von der Antragstellerin oder dem Antragsteller notwendig.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Einarbeitung der Änderungen aus EfA-Projekt