Infotext Vollzeitäquivalent
F05015253• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- SGV NRW LHO §23 SGV NRW LHO §44
Formularangaben
Vollzeitäquivalent = Summe der Arbeitsstunden pro Woche geteilt durch die übliche Arbeitszeit eines Vollzeit-Erwerbstätigen. Beispiel: In einer Firma arbeiten 1 Vollzeit-Beschäftigter mit 40 h/Woche, 1 Teilzeitkraft mit 25 h/Woche und 1 Teilzeitkraft mit 15 h/Woche. Vollzeitäquivalente im Unternehmen: 40+25+15 = 80 h → 80/40 = 2. Im Unternehmen arbeiten 2 Vollzeitäquivalente. 0 wenn noch nicht gegründet.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden