Eingeschränkte Fachkunde / Sachkunde
F05014891• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 9 (1) SprengG
Formularangaben
Eingabe: Liegt eine eingeschränkte Fachkunde oder Sachkunde vor?
Den Nachweis der Fachkunde hat erbracht, wer die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang für die beabsichtigte Tätigkeit durch ein Zeugnis nachweist oder wer eine Prüfung vor der zuständigen Behörde bestanden hat.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden