Hinweis juristische Person und Personengesellschaften (Belegart 9)
F05014316• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009 § 3 Abs. 1 GüKG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Den Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9) müssen Sie für die juristische Person sowie deren (gesetzliche) Vertretung beantragen. Bei Personengesellschaften beantragen Sie bitte den Auszug für alle persönlich haftende/n Gesellschafter:innen bzw. geschäftsführungsberechtigte/n Gesellschafter:innen. Für juristische Personen ist der Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9) am Sitz des Unternehmens zu beantragen. Für Einzelgewerbetreibende oder Gesellschafter:innen ist eine Beantragung am jeweiligen Wohnsitz erforderlich.
Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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