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Hinweis Beantragung Führungszeugnis

F05014309 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


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Handlungsgrundlage


  • Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009 § 3 Abs. 1 GüKG

Gültig ab

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Gültig bis

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Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

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Feldart

label

Inhalt

Die Auskunft/Auskünfte ist/sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d.h. sie wird/werden direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck „Erlaubnisantrag für eine gewerberechtliche Tätigkeit“ angeben. Die Auskunft/Auskünfte darf/dürfen nicht älter als drei Monate sein. Achten Sie bitte auf die korrekte Belegart (Belegart O). Das Führungszeugnis der Belegart „O“ müssen Sie für die (gesetzliche) Vertretung der juristischen Person beantragen. Bei Personengesellschaften beantragen Sie bitte den Auszug für alle persönlich haftende/n Gesellschafter:innen bzw. geschäftsführungsberechtigte/n Gesellschafter:innen.

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


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Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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