Hinweis Beantragung Führungszeugnis
F05014309• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009 § 3 Abs. 1 GüKG
Formularangaben
Die Auskunft/Auskünfte ist/sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d.h. sie wird/werden direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck „Erlaubnisantrag für eine gewerberechtliche Tätigkeit“ angeben. Die Auskunft/Auskünfte darf/dürfen nicht älter als drei Monate sein. Achten Sie bitte auf die korrekte Belegart (Belegart O).
Das Führungszeugnis der Belegart „O“ müssen Sie für die (gesetzliche) Vertretung der juristischen Person beantragen. Bei Personengesellschaften beantragen Sie bitte den Auszug für alle persönlich haftende/n Gesellschafter:innen bzw. geschäftsführungsberechtigte/n Gesellschafter:innen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden