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Hinweistext: Amtlich beglaubigte Kopien / Übersetzungen nachreichen

F05013548 Version 0.3 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • keine Angabe

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Wichtig:

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Sie müssen nach dem Absenden Ihres Online-Antrags manche Nachweise auch in Papierform nachreichen. Sie können diese Dokumente per Post oder persönlich einreichen. Wichtig: Sie müssen Ihre eigenständig erstellten Dokumente (z. B. Lebenslauf) nicht in amtlich beglaubigter Kopie einreichen und auch nicht übersetzen lassen. Die zuständige Stelle braucht von Ihnen: 1. Amtlich beglaubigte Kopien von allen anderen Nachweisen in diesem Antrag (Sie müssen keine Originale einreichen) 2. Von allen anderen Nachweisen deutsche Übersetzungen, die von einem beeidigten Übersetzer oder einer beeidigten Übersetzerin erstellt wurden, wenn der Nachweis nicht in Deutsch ist. Dies gilt nicht für ein englisches Curriculum. Es kann sein, dass die Behörde weitere Dokumente von Ihnen verlangen wird. Die Behörde wird dann auf Sie zukommen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden