Hinweistext: Amtlich beglaubigte Kopien / Übersetzungen nachreichen
F05013548• Version 0.3•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- keine Angabe
Formularangaben
Sie müssen nach dem Absenden Ihres Online-Antrags manche Nachweise auch in Papierform nachreichen. Sie können diese Dokumente per Post oder persönlich einreichen.
Wichtig: Sie müssen Ihre eigenständig erstellten Dokumente (z. B. Lebenslauf) nicht in amtlich beglaubigter Kopie einreichen und auch nicht übersetzen lassen.
Die zuständige Stelle braucht von Ihnen:
1. Amtlich beglaubigte Kopien von allen anderen Nachweisen in diesem Antrag (Sie müssen keine Originale einreichen)
2. Von allen anderen Nachweisen deutsche Übersetzungen, die von einem beeidigten Übersetzer oder einer beeidigten Übersetzerin erstellt wurden, wenn der Nachweis nicht in Deutsch ist. Dies gilt nicht für ein englisches Curriculum.
Es kann sein, dass die Behörde weitere Dokumente von Ihnen verlangen wird. Die Behörde wird dann auf Sie zukommen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden