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Hinweistext Equiden (nicht registriert)

F05013461 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • 90/426/EWG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweistext zu nicht registrierten Equiden

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Equiden dürfen nach der Richtlinie 90/426/EWG nur mit einem Equidenpass aus dem Bestand verbracht werden. Daher sind alle zu transportierenden Equiden nach der o. g. Richtlinie registriert. Die Verordnung 1/2005 versteht aber unter „registrierte“ Equiden nur die Tiere, die zur Teilnahme an Wettbewerben, Rennen, kulturellen Veranstaltungen oder zu Zuchtzwecken transportiert werden (vgl. Erwägungsgrund Nr. 21), jedoch keine Equiden, die direkt über einen Markt o-der eine Sammelstelle in einen Schlachthof verbracht werden (Schlachtpferde). Ausschlaggebend für die Zuordnung ist also die Zweckbestimmung und nicht die Registrierung nach der Richtlinie 90/426/EWG. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu lfd. Nr. 1 hingewiesen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden