Lageplan
F05013305• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §1 (2) 3. SprengV
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie einen maßstäblichen Lageplan hinzu, aus dem ersichtlich sind
a) die Sprengstellen einschließlich ihrer voraussehbaren Lageveränderungen,
b) die Entfernung der Sprengstellen von Verkehrswegen, Wohn- und Arbeitsstätten sowie Einrichtungen der öffentlichen Versorgung in einem Umkreis von mindestens 300 Metern.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden