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Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme (Beschäftigte)

F05013274 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG - § 1a; Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG - § 6 (2); Berufsordnung für Hebammen HebBO NRW § 8

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

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Ausgabe: Kopie der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung der beschäftigten Person

Hilfetext

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Feldart

input

Inhalt

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Datentyp

file

Präzisierung

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Technische Beschreibung


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Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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