Nachweis über die sichere Aufbewahrung
F05013221• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 36 Waffengesetz (WaffG) § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Formularangaben
Eingabe: Hier wird ein Nachweis über die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen und der Munition, wie z.B. Rechnung oder Foto benötigt.
Technische Beschreibung
Bitte laden Sie an dieser Stelle die benötigten Nachweise hoch.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden