Sachkundenachweis
F05013214• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 7 Waffengesetz
Formularangaben
Eingabe: Hier wird ein behördlicher Sachkundenachweis des/der Unternehmer:in und des Personals benötigt. Der Sachkundenachweis muss den aktuellen Anforderungen des § 7 Waffengesetz entsprechen. Dies ist regelmäßig bei Sachkundeprüfungen der Fall, die nach dem 01.04.2003 abgelegt wurden.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden