Amtliches Führungszeugnis
F05013212• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Amtliches Führungszeugnis
Handlungsgrundlage
- Richtlinie 2006/123/EG
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Führungszeugnisse für ausländisches Bewachungspersonal dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Bitte laden Sie an dieser Stelle die benötigten Nachweise hoch.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20 MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden