Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme (Antragsteller:in)
F05013091• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG - § 1a; Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG - § 6 (2); Berufsordnung für Hebammen HebBO NRW § 8
Formularangaben
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme/Entbindungspfleger (Antragsteller:in)
Eingabe: Die beglaubigte Kopie der Berufserlaubnisse sollte möglichst nicht älter als drei Monate alt sein. Bitte laden Sie Ihre Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme in beglaubigter Kopie hoch. Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20 MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden