Erforderliche Eichung
F05013058• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 54 Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Formularangaben
Eingabe: Die erforderliche Eichung wird vom/von der Verwender*in:
Ausgabe: Angabe über die erforderliche Eichung von der Verwendenden Person
Ausgabe: Angabe über die erforderliche Eichung von der Verwendenden Person
Technische Beschreibung
001 = nachfolgend beantragt 002 = gesondert beantragt
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden