Kenngröße
F05013037• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 54 Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Formularangaben
Eingabe: Mit der Kenngröße ist die z. B. Max bei Waagen, Qmax bei Kraftstoffzapfsäulen etc. zu verstehen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden