Angaben zur verwendenden Person
F05013026• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 54 Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Formularangaben
Wenn die antragstellende Person nicht der/die Verwender*in ist, dürfen Sie nur mit einer Vollmacht den Antrag stellen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden