Hinweis
F05012877• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Artikel 65, 66 & 98 Verordnung (EU) 2016/2031 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016; Anbaumaterialverordnung (AGOZV)
Formularangaben
Eine Verbringung in ein in der Liste genanntes Gebiet ist nur registrierungsrelevant, wenn eine nach Anhang X der VO (EU) 2019/2072 geregelte Ware in dieses Gebiet verbracht werden soll. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie ggf. ihre zuständige Behörde.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden