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Hinweis

F05012877 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Artikel 65, 66 & 98 Verordnung (EU) 2016/2031 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016; Anbaumaterialverordnung (AGOZV)

Gültig ab

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Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Eine Verbringung in ein in der Liste genanntes Gebiet ist nur registrierungsrelevant, wenn eine nach Anhang X der VO (EU) 2019/2072 geregelte Ware in dieses Gebiet verbracht werden soll. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie ggf. ihre zuständige Behörde.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden