Hinweis Waren oder Leistung
F05012810• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55a Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Gewerbeordnung (GewO), § 55c Anzeigepflicht - Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Für Waren oder Leistungen, die Sie bereits im Rahmen Ihres stehenden Gewerbes vertreiben und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung vertreiben möchten, entfällt die Anzeigepflicht nach den Vorschriften des § 14 Abs. 1 bis 3 Gewerbeordnung (GewO). Möchten Sie darüber hinaus zusätzliche Waren oder Leistungen vertreiben, die unter die reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten fallen, nutzen Sie das vorgeschriebene amtliche Änderungsformular zur Gewerbeummeldung gemäß der Gewerbeanzeigenverordnung.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden