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Hinweis Waren oder Leistung

F05012810 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 55a Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten - Gewerbeordnung (GewO), § 55c Anzeigepflicht - Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis Waren oder Leistung

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Für Waren oder Leistungen, die Sie bereits im Rahmen Ihres stehenden Gewerbes vertreiben und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung vertreiben möchten, entfällt die Anzeigepflicht nach den Vorschriften des § 14 Abs. 1 bis 3 Gewerbeordnung (GewO). Möchten Sie darüber hinaus zusätzliche Waren oder Leistungen vertreiben, die unter die reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten fallen, nutzen Sie das vorgeschriebene amtliche Änderungsformular zur Gewerbeummeldung gemäß der Gewerbeanzeigenverordnung.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden